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Unternehmensbewertung

Der Liquidationswert

Bei der Unternehmensbewertung ist grundsätzlich von der Prämisse der Unternehmensfortführung (going-concern) auszugehen. Diese Annahme ist jedoch nicht anzuwenden, soweit eine Liquidation des Unternehmens die einzige oder werthaltigere Alternative gegenüber der Unternehmensfortführung darstellt. Der Liquidationswert stellt somit den mindestens zu erzielenden Wert (Preisuntergrenze) für den Verkäufer dar (vgl. IDW S1 i.d.F. 2008, Stand 02.04.2008).

Der Liquidationswert wird durch den Saldo des Barwertes der Netto-Erlöse aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden ermittelt. Entstehende Liquidationskosten sind ebenfalls in Abzug zu bringen.

Multiplikator-Verfahren

Die Multiplikationsverfahren sind in der Praxis häufig anzutreffen. Bei den Verfahren wird eine betriebswirtschaftliche Kennzahl mit einem Faktor multipliziert, dem ein Marktwert zu Grunde liegt oder es werden Marktwerte vergleichbarer Unternehmen herangezogen.

Der bekannteste Multiplikator ist das Kurs-Gewinn-Verhältnis bei börsennotierten Unternehmen. Dabei wird der Börsenkurs durch den zu erwartende Gewinn je Aktie des aktuellen oder nächsten Geschäftsjahres geteilt. Häufig verwendet werden auch Faktoren auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) oder das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA).

Bei Vergleichsbewertungen werden vielfach Branchenmultiples herangezogen. Diese entstehen durch die Beobachtung von Transaktionen von Unternehmen aus der gleichen Branche.

Freiberufliche Unternehmen wie die Praxen von Ärzten, Kanzleien von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern werden meistens mit Umsatzmultiplikatoren bewertet.

Die Multiplikatorverfahren können zur Plausibilitätskontrolle der Ergebnisse einer Bewertung nach dem Ertragswertverfahren oder den DCF-Verfahren herangezogen werden; eine Unternehmensbewertung ersetzen sie aber nicht (IDW S1 i.d.F. 2008, Tz. 143-144, Stand 02.04.2008).

Bewertungsbeispiel

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