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Unternehmensbewertung

Das Ertragswertverfahren

Kapitalisierung der finanziellen Überschüsse

Die in den Plan-Gewinn- und Verlustrechnungen ermittelten finanziellen Überschüsse sind zur Ermittlung des Unternehmenswertes auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Die Abzinsung folgt dem gleichen Prinzip wie die Anlage eines Festgeldes. Ein Anlagebetrag von EUR 10.000 zum 01.01.2014 ist bei einem Anlagezinssatz von 2% am 31.12.2014 auf EUR 10.200 angewachsen. Legt man den Anlagebetrag für 2015 inklusive der Zinsen wieder an, hat man am 31.12.2015 EUR 10.404 angespart. Die Summe setzt sich aus dem Anlagebetrag, den Zinsen für 2014 und 2015 von je EUR 200 auf den ursprünglichen Anlagebetrag und der Verzinsung der wieder angelegten Zinsen für 2014 von EUR 4 in 2015 (Zinseszins) zusammen.

Umgekehrt gerechnet hat ein Unternehmen mit einem Wert zum 31.12.2015 in Höhe von EUR 10.404 bei einem Kapitalisierungszinssatz von 2% je Jahr einen Unternehmenswert von EUR 10.000 zum 01.01.2014 (10.404/(1,02*1,02)).

Bei Unternehmensbewertungen ist der Endwert (hier im Beispiel am 31.12.2015) nicht bekannt. Der Barwert (gesuchte Unternehmenswert zum 01.01.2014) wird daher durch die Abzinsung der zukünftigen finanziellen Überschüsse ermittelt.

Die folgende Berechnung (anderes Beispiel) stellt die Abzinsung bei einer Bewertung dar: Bei finanziellen Überschüssen von EUR 500 für 2014 (jeweils Jahresende), EUR 800 für 2015, EUR 400 für 2016 und EUR 450 für 2017 bis unendlich, ergibt sich bei einem Kapitalisierungszinssatz von 8% ein Unternehmenswert zum 01.01.2014 von EUR 5.932 (500/1,08 + 800/(1,08*1,08) + 400/(1,08*1,08*1,08) + 450/0,08/(1,08*1,08*1,08)).

Die "ewige Rente" für den Zeitraum 2017 bis unendlich wird finanzmathematisch durch Teilung des finanziellen Überschusses durch den Zinssatz zum 01.01.2017 errechnet. In einem zweiten Schritt ist der Wert zum 01.01.2017 auf den 01.01.2014 abzuzinsen.

Der Kapitalisierungszinssatz im Beispiel von 8% liegt deutlich über dem Anlagezinssatz. Die Ursache für den Ansatz eines höheren Wertes ist der Risikozuschlag.

Bewertungsbeispiel

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