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Unterhalt

Zugewinnausgleich

Ein-Mann-Unternehmen

Kapitalgesellschaften und teilweise auch Personengesellschaften verbuchen das Geschäftsführer­gehalt als Betriebsausgabe. Bei Einzelunternehmen wird mangels steuerlicher Abzugsfähigkeit kein Abzug für die Leistung des Unternehmers vorgenommen.

Betriebswirtschaftlich ist die Leistung in Abzug zu bringen, um den Unternehmenserfolg zu ermitteln. Bei jeder Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren ist daher entweder der Unternehmerlohn noch abzuziehen oder der verbuchte Wert ist auf seine Angemessenheit zu überprüfen.

Bei vielen kleineren Unternehmen übersteigt der Unternehmerlohn den Gewinn vor Steuern. Ein Ertragswert liegt dann nicht vor. Bei einem Ein-Mann-Unternehmen ohne Beschäftigte ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Gewinn vor Steuern ausschließlich in der Person des Unternehmers begründet ist und durch den Unternehmerlohn vollständig abgedeckt wird, auch wenn ein pauschal herangezogener Vergleichswert in Form eines Tarifentgelts eines Angestellten zuzüglich eines Risikozuschlages den Gewinn vor Steuern nicht abdecken sollte. Einzig der Liquidationswert stellt in diesen Fällen einen Vermögenswert dar.
Unterhalt
Zugewinnausgleich

Stammkapital vs. Unternehmenswert

Zugewinnausgleichsansprüche werden gelegentlich mit dem Stammkapital der vorliegenden GmbH als Mindestwert begründet. Diese Argumentation stellt auf den Liquidationswert ab, der eine Gegenüberstellung von Vermögensgegenständen und Schulden beinhaltet.

Der Blick in die der Argumentation zu Grunde liegenden Bilanzen zeigt vielfach Verlustvorträge, die nicht durch Rücklagen oder einen Jahresüberschuss gedeckt sind. Das ursprünglich eingezahlte Stammkapital ist dann angegriffen und es liegt eine Unterbilanz vor.

Zum Zeitpunkt der vollständigen Einzahlung des Stammkapitals einer neu gegründeten GmbH weist das Bankguthaben den Einzahlungsbetrag als Vermögensgegenstand auf. Schulden bestehen noch nicht und das Stammkapital ist gleich dem Bankguthaben und unter Achtlassung von Liquidations­kosten auch gleich dem Liquidationswert.

Anschließende Geschäftsvorfälle verändern die Vermögensposition der GmbH. Liegen Verlustvorträge vor, die höher als eventuelle Rücklagen und dem Jahresüberschuss sind, ist das Eigenkapital aus der Summe von Stammkapital, Rücklagen und Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag kleiner als das Stammkapital. Anders gerechnet sind die Vermögensgegenstände (Aktiva) abzüglich der Schulden zu Buchwerten der Bilanz ebenfalls kleiner als das Stammkapital.

Enthalten die Vermögensgegen­stände keine nicht bilanzierten stillen Reserven, ist der Liquidationswert dann kleiner als das Stammkapital. Diese Konstellation tritt bei kleinen Unternehmen nicht selten auf.

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